Produkte

Langlebig – zuverlässig – sicher
Kunststoffprodukte sind aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass diese ihre jeweiligen Aufgaben gut erfüllen. Gerne übernehmen wir hierzu die erforderlichen Tests zur Qualitätssicherung.

Verfahren

Geprüfte Sicherheit
Sicherheit und hervorragende Qualität sind gute Verkaufsargumente für Ihre Produkte. In unserem akkreditierten Prüflabor testen und zertifizieren wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Kunststoffprodukten mit zahlreichen Prüfverfahren.

Produktzertifizierung

Vertrauensbonus für zertifizierte Produkte
Prüfsiegel steigern das Vertrauen in ein Produkt und die damit verbundenen Prüfungen zur Qualitätssicherung. Gerne testet und zertifiziert unser akkreditiertes Prüflabor auch Ihre Produkte.

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CE-Zertifizierung

Die CE-Kennzeichnung ist ein Zertifizierungszeichen, das in der Europäischen Union verwendet wird. Sie zeigt an, dass ein Produkt die geltenden EU-Vorschriften erfüllt, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für viele Produkte, die in den EU-Mitgliedstaaten verkauft werden, und sie ermöglicht es den Herstellern, ihre Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts frei zu vertreiben. Um eine CE-Zertifizierung zu erhalten, müssen Hersteller bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und sicherstellen, dass ihre Produkte den relevanten EU-Richtlinien entsprechen.
 

Eine CE-Kennzeichnung bietet folgende Vorteile

  • Vertrauen in die Qualität der Produkte
  • Steigerung der Firmen Reputation und Image
  • Möglichkeit zur kontinuierlichen Verbesserung
     

Mit unserem erfahrenen Team von qualifizierten Auditorinnen und Auditoren führen wir weltweit Audits (Werkseigene Produktionskontrolle) für Sie durch, die unseren Zertifizierungs-Managern als Basis für eine CE-Kennzeichnung z. B. von Geokunststoffen nach System 2+ dienen. 
 

Zertifizierung nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO)

  • CE-Zertifizierung von Bauprodukten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 (Bauproduktenverordnung - CPR)
  • Welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts zur Anwendung kommt, ist in der jeweiligen technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisch technisches Bewertungsdokument) festgelegt
  • Vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung (und somit vor der Vermarktung Ihres Produkts), muss ein Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit des Produkts (Systeme 1+ und 1) oder über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK, System 2+) durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.
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