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Wissen schafft Werte
Die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Fachkräften für die Kunststoffindustrie ist Gründungszweck des SKZ und unsere Mission. Seit 1961 ist das SKZ die Adresse der Branche für betriebliche Weiterbildung. Mit dem Wissen Ihrer Mitarbeiter schafft Ihr Unternehmen Werte. 

Abschlüsse & Meister
SKZ Abschluss, SKZ Bildung

Jede Karriere braucht Ziele
Individuelle Voraussetzungen und Ziele erfordern flexibele und individualisierbare Weiterbildungsangebote, die gleichzeitig höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Dafür steht das SKZ mit über 60 Jahren Erfahrung als DIN ISO 9001:2015 zertifizierter Anbieter von Qualitätsweiterbildung und jährlich über 10.000 Teilnehmern.

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Toll - ein anderer zahlt. Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung fördern!
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Erfolg

Bildungsförderung

Zur Förderung der eigenen Weiterbildung stehen sowohl Bundes- als auch Länderprogramme zur Verfügung. Deshalb gibt es hier keine einheitlichen Möglichkeiten zur Förderung für alle interessierten Teilnehmer.

Dennoch stehen viele Optionen zur Verfügung sich die Weiterbildung fördern zu lassen. In Bayern können beispielsweise Bildungsförderprogramme zu Themen der Digitalisierung genutzt werden. Eine Übersicht verschiedener Programme zur Teilnehmerförderung einer Weiterbildung nach Bundesländern finden Sie untenstehend.

Das SKZ berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten.
 

Matthias Ruff
Leiter Vertrieb Bildung & Forschung | Prokurist
Würzburg
m.ruff@skz.de
Alexander Hefner
Vertrieb
Würzburg
a.hefner@skz.de

Fördermöglichkeiten auf Bundesebene

Aufstiegs-BAföG

Voraussetzungen

  • Alters- und einkommensunabhängig
  • Vorbereitung auf eine berufliche Fortbildungsprüfung

Förderung

  • Zuschussanteil (40 % der Kosten)
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (40 %)

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Voraussetzungen

  • Alters- und einkommensunabhängig
  • Vorbereitung auf eine berufliche Fortbildungsprüfung

Förderung

  • Zuschussanteil (40 % der Kosten)
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (40 %)

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Mehr auf: www.aufstiegs-bafoeg.de

Bildungsprämie

Voraussetzungen

  • Erwerbstätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Jährliches Einkommen maximal 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten)
  • Beratung zur geplanten Weiterbildung

Variante A: Prämiengutschein
Übernahme von 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, max. 500 EUR;

Variante B: Weiterbildungssparen
Vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben der vermögenswirksamen Leistungen zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt erhalten.
 

Mehr auf: www.bildungspraemie.info

Unterstützungsverein der chemischen Industrie

Voraussetzungen

Auszubildende mit begründetem Förderbedarf, die in Chemie-Unternehmen mit in der Regel bis zu 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt sind und im Jahr 2022 oder 2023 ihre Abschlussprüfung absolvieren. Sie erhalten Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Ebenfalls gefördert werden Auszubildende in KMU, die zum 1. September 2022 oder 2023 eingestellt werden. 

Maßnahmen, die schwerpunktmäßig Lerninhalte vermitteln, welche dem Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes zugeordnet werden können. Die Vermittlung soll durch qualifiziertes Personal in Präsenz oder in einem interaktiven, virtuellen Format erfolgen.
 

Förderung

Bis zu 1.000 EUR

Mehr auf: www.bavc.de/themen/uci-foerderung

Weiterbildungsstipendium

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen
  • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • Jünger als 25 Jahre
  • Erwerbstätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche

Förderung

  • Die Förderung einer Maßnahme muss vor Beginn beantragt werden
  • Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen
  • Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme
     

Mehr auf: www.sbb-stipendien.de

Fördermöglichkeiten auf Landesebene

Baden-Württemberg

Bildungsurlaub
 

Voraussetzungen

  • Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
  • Antrag muss mind. 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden

Förderung

  • Freistellung maximal fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
     

Mehr auf: www.bildungsurlaub.de
 

ESF – Europäischer Sozialfonds (Fachkursförderung)

Voraussetzungen

  • Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
  • Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens

Förderung

Der Zuschuss beträgt

  • 30% der Teilnahmegebühr,
    hiervon abweichend
  • 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben,
  • 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss.

Soweit weitere Preisnachlässe gewährt werden, wie zum Beispiel Frühbucher-, Mitglieder- oder Treuerabatte müssen diese Preisnachlässe vor der Berechnung des Zuschusses abgezogen sein. Sie verringern die zuschussfähige Teilnahmegebühr.


Sie interessieren Sich für eine ESF-Förderung?
Dann kontaktieren Sie uns bitte VOR Ihrer Anmeldung, um zu klären, ob Ihr gewünschter Kurs gefördert werden kann.

Mehr auf: www.esf-bw.de

Bayern

Bildungsscheck

Voraussetzungen

  • Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung
  • Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern
  • Brutto-Jahreseinkommen über 20.000 Euro
  • Persönliche Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Förderung

  • 500 EUR je Kurs

Mehr auf: www.stmas.bayern.de/arbeit/bildungsscheck

Niedersachsen

Zuschuss für Weiterbildung in Niedersachsen

Voraussetzung

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Förderung

  • 50 % Zuschuss, mindestens 1.000,00 EUR
     

Weitere Informationen zur Weiterbildungsprämie über NBank

Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in NRW (individueller Zugang)
  • Ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 EUR (Einzelveranlagung) bzw. zwischen 40.000 und 80.000 EUR (gemeinsame Veranlagung)
  • Persönliche Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Förderung

  • 50 % der Gesamtausgaben, max. 500 EUR je Kurs
     

Mehr auf: www.weiterbildungsberatung.nrw

Rheinland-Pfalz

QualiScheck

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz
  • Erwerbstätige (Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende sind nicht förderfähig)
  • Mindestkosten der Weiterbildung 100 EUR
     

Förderung

  • 60% der Kosten der Weiterbildung (max. 1500,00 EUR)
     

Mehr auf: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck

Sachsen

Weiterbildungsscheck

Voraussetzungen

  • Die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.  
  • Die Weiterbildung beinhaltet keine freizeitorientierten Themen. 
  • Die Weiterbildung wird durch einen externen Bildungsdienstleister (nicht durch den Arbeitgeber bzw. im Verbund des Arbeitgeberunternehmens) durchgeführt.
  • Kosten der Weiterbildung mindestens 1000,00 EUR
  • Weitere Details als PDF-Download 

Förderung

  • 50% bis 70% der Kosten
     

Mehr auf: www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Weiterbildung Direkt

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • Weiterbildungskosten höher 1.000 EUR
  • Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit maximalem Bruttoeinkommen von 4,575 EUR

Förderung

  • Je nach Einkommen zwischen 60 und 90 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung 
     

Mehr auf: www.ib-sachsen-anhalt.de


Weiterbildung Betrieb

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Sachsen-Anhalt
  • Weiterbildungskosten höher 1.000 EUR
  • Gesamtvolumen max. 100.000 EUR pro Jahr

Förderung

  • Zuschuss je nach Beschäftigten und Personengruppen zwischen 40 und 90 % der Weiterbildungskosten 
     

Mehr auf: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb
 

Thüringen

Weiterbildungsscheck

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen ansässiger Unternehmen.
  • Ein Weiterbildungscheck pro Jahr.
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 EUR (Einzelveranlagung) bzw. zwischen 40.000 und 80.000 EUR (gemeinsame Veranlagung)

Förderung

  • 50% bis 80%
  • Maximal 1.000 EUR
     

Mehr Informationen zum Weiterbildungsscheck in Thüringen

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