Unternehmen können sich Ihre Forschungsaktivitäten (in Kooperation mit bspw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem SKZ) mit einer Vielzahl von Förderprogrammen fördern lassen.
Das bringt u. a. in Krisenzeiten folgende Vorteile mit sich:
Innovativ durch die Krise – möglich mit einer ZIM-Förderung
Das BMBF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Vorfeld von Forschung und Entwicklung mit dem Förderprogramm KMU-innovativ
Gefördert werden
Antragsberechtigt sind:
KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
Gefördert werden:
Zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % mit maximal 50 000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden.
Gefördert wird die Entwicklung in vielen Bereichen:
* in diesen Bereichen kann das SKZ unterstützen
Förderfähig:
Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich.
Antragsberechtigt:
KMU mit:
Förderung:
50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um digitalisierte Prozesse und Produkte zu entwickeln, zu erproben und anzuwenden. Das SKZ ist als Testumgebung gelistet und unterstützt Sie gerne.
Antragsberechtigt sind KMU.
Förderung:
Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Gründer aus Bayern können durch Innovationsgutscheine für externe Entwicklungsleistungen und wissenschaftliche Beratung unterstützt werden.
Antragsberechtigt:
Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe
Existenzgründerinnen und -gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
Unterstützt Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
Förderung:
Ermöglicht, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung wie z. B. Forschungseinrichtung wie dem SKZ benötigen. Der Innovationsgutschein Spezial soll insbesondere auch an Förderprogramme wie z. B. das Bayerische Technologieförderungsprogramm oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes heranführen und kommt für riskante und innovative Projekte in Betracht.
Förderung:
Förderung soll Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen.
Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die z. B. in enger Zusammenarbeit mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft wie dem SKZ gelöst werden.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Zuwendungsfähige Kosten sind:
Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
Die Förderung ist für zwei Varianten möglich:
Förderung für Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
Oder Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
Antragsberechtigt:
Förderung:
Gefördert werden:
Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).
Antragsberechtigt:
Die Förderquote beträgt bis zu 100 % als Darlehen.
Gefördert werden:
Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Antragsberechtigt :
Förderung:
Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität zum Ziel haben.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Dieses Programm unterstützt Sie dabei, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern, indem innovative Projekte gefördert werden. Die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen wird ebenso gefördert, wie Vorhaben der experimentellen Entwicklung als Pilot- oder Demonstrationsanlagen.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Gefördert werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Antragsberechtigt:
Zuschuss bis zu 35 % bzw. maximal 100.000 Euro
Förderfähig sind:
Personalausgaben, Fremdausgaben (z. B. Dienstleitungen beim SKZ), anteilige Investitionsausgaben (z. B. Instrumente und Ausrüstung gemäßihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben jeweils nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt RESSOURCE unterstützt das Land deshalb innovative Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in den Bereichen Ressourceneffizienz, Umweltschutz und Abfallverwertung.
Antragsberechtigt:
Förderung:
Fördert Ausgaben für Innovationsberatungsdienste und Ausgaben für innovationsunterstützende Dienstleistungen
Antragsberechtigt:
Förderung: