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Material

Entwicklung maßgeschneiderter Compounds
Neben klassischen Thermoplasten wie Polyolefinen, Polyvinylchlorid, Polyestern, Polyamiden, Polycarbonaten oder Styrolcopolymeren sowie deren Blends forschen wir an der Entwicklung von Biopolymeren, Wood Polymer Composites (WPC), Hochleistungskunststoffen, Nanocomposites und thermoplastischen Elastomeren (TPE).

Prozess

Verarbeitung und Weiterbearbeitung von Kunststoffprodukten
Wir arbeiten an Themen mit starkem Bezug zur industriellen Umsetzung. Dabei können wir auf ein großes Netzwerk vertrauen, das unsere Kompetenzen ergänzt. So gelingt es uns, innovative Lösungen für Ihre Fragestellungen zu entwickeln.

Messtechnik

Fehler entdecken und Gefahren minimieren
In der Kunststoffindustrie werden unterschiedliche Prüfmethoden zur Prozessüberwachung und Bauteilprüfung eingesetzt. Sie helfen bei der Schadensanalyse, Qualitätskontrolle und Produktüberwachung. 

Kreislaufwirtschaft

Auch im Abfall stecken wertvolle Rohstoffe
Wir arbeiten an Themen mit starkem Bezug zur industriellen Umsetzung. Dabei können wir auf ein großes Netzwerk vertrauen, das unsere Kompetenzen ergänzt. So gelingt es uns, innovative Lösungen für Ihre Fragestellungen zu entwickeln.

Digitalisierung

Analog war gestern – Industrie 4.0 ist die Zukunft
Die Digitalisierung ist ein Eckpfeiler der modernen Industrie. Sie birgt ein enormes Potenzial, um die Leistungen in der Produktion deutlich zu steigern und damit die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu stärken.

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Lassen Sie sich
Ihre Forschungsaktivitäten fördern!

Bund und Länder sowie das SKZ unterstützen Sie dabei.


Unternehmen können sich Ihre Forschungsaktivitäten (in Kooperation mit bspw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem SKZ) mit einer Vielzahl von Förderprogrammen fördern lassen.

Das bringt u. a. in Krisenzeiten folgende Vorteile mit sich:

  • Wirtschaftliche Einbrüche können durch Förderung teilweise ausgeglichen werden
  • Mitarbeiter des Unternehmens werden direkt über das Projekt finanziert
  • geförderte Unterstützung von Beratungs-/ Forschungsdienstleistungen wie dem SKZ 
  • Brach liegende Zeit- und Personalressourcen können für Forschungsarbeit genutzt werden
  • Entwickelte Innovationen sichern die Zukunft der Unternehmen, durch Erschließung neuer Märkte oder Geschäftsmodelle
  • Innovationen helfen wirtschaftliche Stärke wiederzuerlangen
  • Arbeitsplätze im Unternehmen werden gesichert

 

Dr. Johann Erath
Innovations- und Technologiemanager
j.erath@skz.de

Fördermöglichkeiten des Bundes

Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Innovativ durch die Krise – möglich mit einer ZIM-Förderung

Weitere Infos zur ZIM-Förderung unter: www.skz.de

KMU-innovativ

Das BMBF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Vorfeld von Forschung und Entwicklung mit dem Förderprogramm KMU-innovativ 



KMU-innovativ: Einstiegsmodul

Gefördert werden

  • neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten
  • die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen
  • den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren
  • Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen
  • notwendige FuE-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren

Antragsberechtigt sind:
KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission

Gefördert werden:
Zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % mit maximal 50 000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden.

Mehr unter: www.bmbf.de


 

KMU-innovativ

Gefördert wird die Entwicklung in vielen Bereichen:

  • Elektronik und autonomes Fahren
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik*
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Materialforschung*
  • Mensch-Technik-Interaktion*
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Produktionstechnologie*
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz*

* in diesen Bereichen kann das SKZ unterstützen

Förderfähig:

Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich.

Antragsberechtigt: 
KMU mit:

  • weniger als 250 Beschäftigten
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €

Förderung:
50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten

Mehr unter: www.bmbf.de

Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um digitalisierte Prozesse und Produkte zu entwickeln, zu erproben und anzuwenden. Das SKZ ist als Testumgebung gelistet und unterstützt Sie gerne.

Antragsberechtigt sind KMU.

Förderung:

  • Kosten für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 50 % anteilsfinanziert werden. Für mittlere Unternehmen (im Sinne der oben genannten KMU-Definition) − können bis zu 40 % anteilsfinanziert werden. Für mittelständische können bis zu 30 % anteilsfinanziert werden.

Mehr unter: www.bmbf.de

 

Fördermöglichkeiten der Bundesländer

Bayern

Innovationsgutschein

Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Gründer aus Bayern können durch Innovationsgutscheine für externe Entwicklungsleistungen und wissenschaftliche Beratung unterstützt werden.

Antragsberechtigt: 

Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern 
  • weniger als 50 Beschäftigten 
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz kleiner 10 Mio. €
  • Im Übrigen richtet sich die Definition der kleinsten und kleinen Unternehmen nach Anhang I AGVO.5

Existenzgründerinnen und -gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden. 

  • Bei Unternehmensgründungen muss diese spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein 
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern


 

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

Innovationsgutschein Standard

Unterstützt Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.


Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40 %, kann aber individuell bis auf 60 % erhöht werden, ein Hebel dabei ist Beauftragung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie dem SKZ.
  • Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.

Innovationsgutschein Spezial 

Ermöglicht, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung wie z. B. Forschungseinrichtung wie dem SKZ benötigen. Der Innovationsgutschein Spezial soll insbesondere auch an Förderprogramme wie z. B. das Bayerische Technologieförderungsprogramm oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes heranführen und kommt für riskante und innovative Projekte in Betracht.

Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt 50 %
  • Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €


Mehr unter: www.stmwi.bayern.de


 

Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert

Förderung soll Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen.

Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die z. B. in enger Zusammenarbeit mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft wie dem SKZ gelöst werden.

Antragsberechtigt:

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der AGVO werden bevorzugt berücksichtigt

Förderung:

  • bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung 
  • bis zu maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung

Zuwendungsfähige Kosten sind:

  • Personalkosten 
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden 
  • Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden 
  • Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
  • Zusätzliche Gemeinkosten können bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe aus den obenstehenden Kosten nachgewiesen und anerkannt werden

Mehr unter: www.forschungsstiftung.de


 

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.


Die Förderung ist für zwei Varianten möglich: 

Entwicklungsvorhaben

Förderung für Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
Oder Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind

Antragsberechtigt:

  • mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
  • Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.

Förderung:

  • Die Förderquote beträgt zwischen 25 % und 50 % als Zuschuss

Gefördert werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Ausgaben für Auftragsforschung, z. B. beim SKZ
  • Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
  • Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)

 

Anwendungsvorhaben

Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).

Antragsberechtigt:

  • ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Förderquote beträgt bis zu 100 % als Darlehen.

Gefördert werden:

  • Investitionskosten
  • Personalkosten
  • Ausgaben für Auftragsforschung, z. B. beim SKZ
  • sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)

Mehr unter: www.stmwi.bayern.de

Baden-Württemberg

Innovationsgutschein

Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.

Antragsberechtigt :

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • Maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und Vorjahresbilanzsumme von 20 Millionen €
  • Im Rahmen der geförderten Projekte soll eine überdurchschnittliche Innovationshöhe - innerhalb der jeweiligen Branche oder des Marktes - angestrebt werden.

Förderung:

  • 2.500 € (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z. B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik
    und zu
  • 5.000 € (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z. B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit

Innovationsgutschein A und Innovationsgutschein B sind kombinierbar.

Mehr unter: wm.baden-wuerttemberg.de

 

Innovationsgutschein Hightech Digital

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.

Antragsberechtigt:

  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • Maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und Vorjahresbilanzsumme von 20 Mio. € oder bis 250 Mitarbeiter und 43 Mio. € Bilanzsumme sofern das Projekt mit einem Start-Up als F&E Dienstleister umgesetzt wird.

Förderung:

  • Zuschuss von 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Maximal 40.000 € (netto)

Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Mehr unter: wm.baden-wuerttemberg.de



Innovationsgutschein Hightech Mobilität

Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität zum Ziel haben.

Antragsberechtigt:

  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • Maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und Vorjahresbilanzsumme von 20 Mio. € oder bis 250 Mitarbeiter und 43 Mio. € Bilanzsumme sofern das Projekt mit einem Start-Up als F&E Dienstleister umgesetzt wird.

Förderung:

  • Zuschuss von 50% der Ausgaben, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Maximal 40.000 € (netto)

Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Mehr unter: wm.baden-wuerttemberg.de



Innovationsgutschein Hightech Start-up

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.

Antragsberechtigt:

  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung
  • Maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und Vorjahresbilanzsumme von 20 Mio. €

Förderung:

  • Zuschuss von 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden
  • Maximal 40.000 € (netto)

Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Mehr unter: wm.baden-wuerttemberg.de

Niedersachsen

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Dieses Programm unterstützt Sie dabei, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern, indem innovative Projekte gefördert werden. Die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen wird ebenso gefördert, wie Vorhaben der experimentellen Entwicklung als Pilot- oder Demonstrationsanlagen.

Antragsberechtigt:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; nur in begründeten Ausnahmefällen Nicht-KMU
  • Kooperierende Forschungseinrichtungen

Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Die Zuschusshöhe beträgt
    • für kleine Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben
    • für mittlere Unternehmen bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
    • zusätzlich 15 %, bei Verbund- oder Kooperationsvorhaben
    • Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 80 % oder 100 %, max. 300.000 Euro
    • für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben


Mehr unter: www.nbank.de


Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Gefördert werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen

Antragsberechtigt: 

  • KMU und Handwerksunternehmen
  • Betriebsstätte in Niedersachsen

Zuschuss bis zu 35 % bzw. maximal 100.000 Euro

Förderfähig sind: 

Personalausgaben, Fremdausgaben (z. B. Dienstleitungen beim SKZ), anteilige Investitionsausgaben (z. B. Instrumente und Ausrüstung gemäßihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)

Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben jeweils nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Mehr unter: www.nbank.de

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt RESSOURCE 

Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt RESSOURCE unterstützt das Land deshalb innovative Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in den Bereichen Ressourceneffizienz, Umweltschutz und Abfallverwertung.

Antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Als Mitantragsteller im Rahmen von Gemeinschafts- und Verbundprojekten
    • Gebietskörperschaften (einschließlich kommunale Eigenbetriebe)
    • Forschungseinrichtungen
    • Hochschulen

Förderung:

  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung Zuschuss in Höhe von bis zu
    • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung
    • 25 % für experimentelle Entwicklung
  • Der Fördersatz kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Ausgaben erhöht werden.
  • max. Zuschuss bei industrieller Forschung und experimentelle Entwicklung TEUR 500 je Zuwendungs-/Zuweisungsempfänger



 

Wissens- und Technologietransfer 

Fördert Ausgaben für Innovationsberatungsdienste und Ausgaben für innovationsunterstützende Dienstleistungen

Antragsberechtigt:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderung:

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • max. 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren

Mehr unter: www.ib-sachsen-anhalt.de

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